Allgemeine Geschäftsbedingungen

Offenlegung

1. Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von SDI-Research, Theodor Körner Gasse 28 A-1210 Wien, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die SDI-Research dem Auftraggeber gegenüber erbringt, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2 Sollten diese Geschäftsbedingungen geändert werden, wird dem Auftraggeber ein Exemplar der geänderten Fassung übersendet. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.
1.3 Die AGB der jeweiligen Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.
1.4 Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) können jederzeit bei SDI-Research angefordert werden. Die aktuelle Fassung ist im Internet auf der SDI-Homepage unter http://www.sdi-research.at/kontakt/agb.html veröffentlicht.

2. Angebote
2.1 Offene Angebote von SDI-Research sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet nicht zur Lieferung.
2.2 Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.3 Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen, sowie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte und sonstige Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2.4 Mitarbeiter/innen von SDI-Research sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.
2.5 Angebote sind 30 Tage ab Zustellungsdatum gültig

3. Vertragsabschluss
3.1 Die Verträge kommen mit der Annahme des vom Kunden rechtsgültig gestellten Auftrages an SDI-Research zustande. Die Vertragsübermittlung hat schriftlich oder per Fax zu erfolgen und ist firmenmäßig zu zeichnen.
3.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle sachbezogenen Umstände, die eine Änderung des Vertrages erforderlich machen, einander schriftlich bekannt zu geben.

4. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet mit der beiderseitigen Leistungserfüllung. Vertragsverhältnisse mit unbestimmter Zeitdauer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats von beiden Teilen schriftlich gekündigt werden.

5. Leistungsumfang
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom Auftragnehmer gewählten Weise. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

6. Nicht durch den Vertrag gedeckte Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt gedeckt; sie gehen zu Lasten des Auftraggebers:
- Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.
- Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

7. Liefertermine
7.1 Termine und Lieferfristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt dem Vertrags- und Untersuchungsgegenstand angemessener Elastizität, üblicherweise 10% der Vertragsdauer in Kalenderwochen.
7.2 Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnung und sonstige Betriebsstörungen verlängern die Frist bis zu zwei Monaten. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
7.3 SDI-Research ist berechtigt, die Leistungsverpflichtung in Teilleistungen zu erfüllen.

8. Preise
Soweit nicht anders angegeben, ist SDI-Research an die in unseren den Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen bzw. Reisespesen werden gesondert verrechnet.
Die Preise gelten in der jeweils auf dem Angebot/der Rechnung ausgewiesenen Landeswährung oder wahlweise in Euro, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweils am Zahlungstag gültigen Mehrwertsteuer.

9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlung hat nach erfolgter Leistungserbringung per Nachname, Verrechnungsscheck oder Zahlung auf das Geschäftskonto von SDI-Research zu erfolgen.
9.2 Die vom Kunden gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.
9.3 Insbesondere zeitlich umfangreiche Leistungen (mehr als 4 Kalenderwochen) durch SDI-Research sind entsprechend den Richtlinien für Wissenschaft und Forschung zu akontieren, üblicherweise mit 30% der Vertragssumme zzgl. geltender Mehrwertsteuer. Wird im Laufe der Untersuchung ein Zwischenbericht gelegt, so erfolgt die Leistungsabrechnung in drei Tranchen zu 30% Akonto, 30% bei Zwischenberichtslegung und 40% nach Legung des Endberichtes. 9.4 Wird gegen eine Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet Einspruch erhoben, gilt sie als genehmigt.
9.5 SDI-Research ist berechtigt, im Säumnisfalle Mahnspesen, Kosten weiterer Einbringungsmaßnahmen und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

10. Kündigung und Rücktritt
10.1 Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von SDI-Research zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für SDI-Research entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragwertes als vereinbart.
10.2 Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder kommt er seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist SDI-Research unter Einforderung der noch offenen Zahlungen und entstandenen Kosten zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

11. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen (Vorbehaltsware) das Eigentum von SDI-Research. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, darf er die Leistungen von SDI-Research im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwenden.

12. Urheberrechte
12.1 Die Leistungen von SDI-Research wird dem Kunden ausschließlich zur eigenen Nutzung verkauft. Er darf diese weder wiederverkaufen, noch kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Für die Anerkennung haftet der Käufer durch seine Unterschrift. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer für den entstandenen Schaden.
12.2 Die Bekanntmachung von Kunden, Referenzen und Etats in Medien sowie im Internet bzw. auf der SDI-Research Website erfolgt durch SDI-Research und wird entsprechend der branchenüblichen Informationen gepflegt. Darüber hinausgehende Informationen werden ausschließlich in Abstimmung mit dem Kunden veröffentlicht. 
12.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Leistungen von SDI-Research wird der Kunde unverzüglich auf das Eigentum von SDI-Research hinweisen und SDI-Research benachrichtigen.

13. Haftungsbeschränkung
13.1 SDI-Research haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13.3 Der Ersatz von Folgeschäden, unsachgemäßen Verwendungen der Leistungen von SDI-Research sowie entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

14. Datenschutz
SDI-Research ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um gespeicherte Kundendaten zu schützen. SDI-Research haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Von SDI-Research erhobene Individualdaten werden ausschließlich aggregiert, unter Wahrung des Datenschutzes und der Anonymität zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber SDI-Research aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

15. Software
SDI-Research übernimmt keine Gewähr dafür, dass zur Verfügung gestellte Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen oder Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet.

16. Sonstige Bestimmungen
16.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
16.2 Der Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, die er SDI-Research angegeben hat, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer spätestens innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von SDI-Research, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von SDI-Research trotzdem als zugegangen.
16.3 Sobald SDI-Research irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in Frage stellen können, wird der Kunde unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen benachrichtigt.
16.4 Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in Frage stellen können, ist SDI-Research unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.
16.5 SDI-Research ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages erarbeitete allgemeine Erkenntnisse als Einzelpublikation oder in Schriftenreihen zu veröffentlichen. Kundenspezifische Erkenntnisse können nur nach vorheriger und schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden in Publikationen verwertet werden.
16.6 Soweit im besonderen Vertragsteil und in den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten subsidiär die Bestimmungen des ABGB.

17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.


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