Ein Fehler 2. Art liegt bei Befragungen, Tests oder Beobachtungen dann vor, wenn das Ergebnis aus einer Stichprobe als nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit angesehen wird, obwohl es tatsächlich für diese zutrifft.
Auch beim Fehler 2. Art gilt, dass Repräsentativität kein Absolutwert ist, sondern immer innerhalb bestimmter Grenzen (Abweichungen bei bestimmten Vertrauensbereichen) gilt. Daher ist von einem Fehler 2. Art dann auszugehen, wenn das tatsächliche Ergebnis für eine Grundgesamtheit innerhalb der Vertrauensbereiche des Stichprobenergebnisses liegt, dieses aber in der Hypothese nicht angenommen wurde.
Siehe auch: Fehler 1. Art, Grundlagenartikel Repräsentativität
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