1. Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen von SDI-Research, Theodor Körner Gasse 28 A-1210
Wien, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die
SDI-Research dem Auftraggeber gegenüber erbringt, sofern sie nicht
durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert
oder ausgeschlossen werden.
1.2 Sollten diese Geschäftsbedingungen
geändert werden, wird dem Auftraggeber ein Exemplar der geänderten
Fassung übersendet. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer
nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich
widerspricht.
1.3 Die AGB der jeweiligen Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.
1.4
Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB
genannt) können jederzeit bei SDI-Research angefordert werden. Die
aktuelle Fassung ist im Internet auf der SDI-Homepage unter http://www.sdi-research.at/kontakt/agb.html veröffentlicht.
2. Angebote
2.1
Offene Angebote von SDI-Research sind freibleibend und unverbindlich,
soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die
Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet
nicht zur Lieferung.
2.2 Aufträge bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und
Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche
Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.3 Die zu den
Angeboten gehörigen Unterlagen, sowie Abbildungen, Zeichnungen,
Prospekte und sonstige Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte
zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von
Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bezeichnet werden.
2.4 Mitarbeiter/innen von
SDI-Research sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.
2.5 Angebote sind 30 Tage ab Zustellungsdatum gültig
3. Vertragsabschluss
3.1
Die Verträge kommen mit der Annahme des vom Kunden rechtsgültig
gestellten Auftrages an SDI-Research zustande. Die Vertragsübermittlung
hat schriftlich oder per Fax zu erfolgen und ist firmenmäßig zu
zeichnen.
3.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle
sachbezogenen Umstände, die eine Änderung des Vertrages erforderlich
machen, einander schriftlich bekannt zu geben.
4. Vertragsdauer
Das
Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet
mit der beiderseitigen Leistungserfüllung. Vertragsverhältnisse mit
unbestimmter Zeitdauer können unter Einhaltung einer Frist von drei
Monaten zum Ende eines Monats von beiden Teilen schriftlich gekündigt
werden.
5. Leistungsumfang
Die Durchführung
der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer
erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom
Auftragnehmer gewählten Weise. Die Auswahl der die
vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt
dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte
heranzuziehen.
6. Nicht durch den Vertrag gedeckte Leistungen
Sofern
nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht
durch das vereinbarte Entgelt gedeckt; sie gehen zu Lasten des
Auftraggebers:
- Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.
-
Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der
Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit
den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.
7. Liefertermine
7.1
Termine und Lieferfristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich anderes vereinbart. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt
dem Vertrags- und Untersuchungsgegenstand angemessener Elastizität,
üblicherweise 10% der Vertragsdauer in Kalenderwochen.
7.2
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnung und sonstige
Betriebsstörungen verlängern die Frist bis zu zwei Monaten. Bei
längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages einer
Seite nicht länger zuzumuten ist.
7.3 SDI-Research ist berechtigt, die Leistungsverpflichtung in Teilleistungen zu erfüllen.
8. Preise
Soweit
nicht anders angegeben, ist SDI-Research an die in unseren den
Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen bzw. Reisespesen werden gesondert verrechnet.
Die
Preise gelten in der jeweils auf dem Angebot/der Rechnung ausgewiesenen
Landeswährung oder wahlweise in Euro, wenn nicht anders vereinbart,
zuzüglich der jeweils am Zahlungstag gültigen Mehrwertsteuer.
9. Zahlungsbedingungen
9.1
Die Zahlung hat nach erfolgter Leistungserbringung per Nachname,
Verrechnungsscheck oder Zahlung auf das Geschäftskonto von SDI-Research
zu erfolgen.
9.2 Die vom Kunden gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.
9.3
Insbesondere zeitlich umfangreiche Leistungen (mehr als 4
Kalenderwochen) durch SDI-Research sind entsprechend den Richtlinien
für Wissenschaft und Forschung zu akontieren, üblicherweise mit 30% der
Vertragssumme zzgl. geltender Mehrwertsteuer. Wird im Laufe der
Untersuchung ein Zwischenbericht gelegt, so erfolgt die
Leistungsabrechnung in drei Tranchen zu 30% Akonto, 30% bei
Zwischenberichtslegung und 40% nach Legung des Endberichtes. 9.4 Wird
gegen eine Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich und
begründet Einspruch erhoben, gilt sie als genehmigt.
9.5
SDI-Research ist berechtigt, im Säumnisfalle Mahnspesen, Kosten
weiterer Einbringungsmaßnahmen und bankübliche Verzugszinsen zu
berechnen.
10. Kündigung und Rücktritt
10.1
Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von SDI-Research zu verantworten
sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für
SDI-Research entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des
Nettoauftragwertes als vereinbart.
10.2 Verhält sich der Kunde
vertragswidrig oder kommt er seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist
SDI-Research unter Einforderung der noch offenen Zahlungen und
entstandenen Kosten zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle
gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen und endgültigen
Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus
später abgeschlossenen Verträgen (Vorbehaltsware) das Eigentum von
SDI-Research. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, darf er die
Leistungen von SDI-Research im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwenden.
12. Urheberrechte
12.1
Die Leistungen von SDI-Research wird dem Kunden ausschließlich zur
eigenen Nutzung verkauft. Er darf diese weder wiederverkaufen, noch
kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Für die Anerkennung
haftet der Käufer durch seine Unterschrift. Bei Verstoß gegen diese
Vereinbarung haftet der Käufer für den entstandenen Schaden.
12.2
Die Bekanntmachung von Kunden, Referenzen und Etats in Medien sowie im
Internet bzw. auf der SDI-Research Website erfolgt durch SDI-Research
und wird entsprechend der branchenüblichen Informationen gepflegt.
Darüber hinausgehende Informationen werden ausschließlich in Abstimmung
mit dem Kunden veröffentlicht.
12.3 Bei Zugriffen Dritter auf die
Leistungen von SDI-Research wird der Kunde unverzüglich auf das
Eigentum von SDI-Research hinweisen und SDI-Research benachrichtigen.
13. Haftungsbeschränkung
13.1
SDI-Research haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des
Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
13.2
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und positiver
Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches und
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13.3 Der Ersatz von
Folgeschäden, unsachgemäßen Verwendungen der Leistungen von
SDI-Research sowie entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
14. Datenschutz
SDI-Research
ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um gespeicherte
Kundendaten zu schützen. SDI-Research haftet jedoch nicht, wenn Dritte
auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt
bringen. Von SDI-Research erhobene Individualdaten werden
ausschließlich aggregiert, unter Wahrung des Datenschutzes und der
Anonymität zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung von Schäden der
Vertragspartei oder Dritter gegenüber SDI-Research aus einem derartigen
Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
15. Software
SDI-Research
übernimmt keine Gewähr dafür, dass zur Verfügung gestellte Software
jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen oder
Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt
nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine
unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
16.2 Der
Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, die er
SDI-Research angegeben hat, sowie jede Änderung seiner Anschrift
(Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer
spätestens innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der
Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von
ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame
Erklärungen von SDI-Research, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder
Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von SDI-Research
trotzdem als zugegangen.
16.3 Sobald SDI-Research irgendwelche
Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des
Auftrages in Frage stellen können, wird der Kunde unverzüglich
schriftlich über diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen
benachrichtigt.
16.4 Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände
erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in
Frage stellen können, ist SDI-Research unverzüglich schriftlich über
diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.
16.5
SDI-Research ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages erarbeitete
allgemeine Erkenntnisse als Einzelpublikation oder in Schriftenreihen
zu veröffentlichen. Kundenspezifische Erkenntnisse können nur nach
vorheriger und schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden in
Publikationen verwertet werden.
16.6 Soweit im besonderen
Vertragsteil und in den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" nichts
Abweichendes vereinbart ist, gelten subsidiär die Bestimmungen des ABGB.
17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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